Der Schwerpunkt des Familienrechts liegt auf der Beratung bei Trennung und Scheidung. Ob einvernehmlich oder streitig – in beiden Fällen ist anwaltliche Unterstützung bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen sowie der Aufteilung von Vermögen (wie Ersparnisse, Depots, Lebensversicherungen, Bausparverträge oder gemeinsamer Grundbesitz) von großer Bedeutung.
Wir sind im Familienrecht insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Scheidungsverfahren: Begleitung von der Trennung bis zur Scheidung
Versorgungsausgleich
Vermögensauseinandersetzungen
Ehelicher und nachehelicher Unterhalt sowie Unterhaltsansprüche von Kindern
Regelungen zum Umgang- und Sorgerecht
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung keinesfalls abschließend ist. Sie sind in allen Belangen des Familienrechts bei uns bestens aufgehoben.